Sie erhalten Pflegegeld, haben aber noch keinen Beratungsbesuch vereinbart? Dann wird es höchste Zeit, aktiv zu werden! Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nachzuweisen, um weiterhin Anspruch auf Ihr Pflegegeld zu haben. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatungsbesuch ist entscheidend, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Ihre finanzielle Unterstützung zu bewahren.
Wenn Sie diesen Pflichtbesuch versäumen, riskieren Sie die Streichung Ihres Pflegegeldes. Dies kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten, die Sie leicht vermeiden können. Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie einen Termin mit den qualifizierten Pflegeexperten von ARZ.care. Wir stellen sicher, dass der Beratungsbesuch ordnungsgemäß durchgeführt wird und Sie weiterhin die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Warum ist der Beratungsbesuch so wichtig?
Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dient nicht nur der Sicherung Ihres Pflegegeldes, sondern auch der Verbesserung Ihrer Pflegequalität. Unsere Experten von ARZ.care bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie umfassend zu allen Fragen der häuslichen Pflege. Verstehen Sie einen Beratungsbesuch daher niemals als Überprüfung, sondern vielmehr als zusätzliche Unterstützung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen.