Care-Blog

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Barrierefreies Wohnen für mehr Selbstständigkeit
Ein sicheres und barrierefreies Zuhause kann den Alltag für pflegebedürftige Angehörige enorm erleichtern. Ab dem 01.01.2025 unterstützt die Pflegeversicherung solche Anpassungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro – für mehr Komfort, Mobilität und Selbstbestimmung in den eigenen vier Wänden.
Wenn das Zuhause zur Herausforderung wird
„Mein Vater kommt die Treppe nicht mehr sicher rauf.“
„Die Türen sind zu schmal, meine Mutter kommt mit dem Rollstuhl kaum durch.“
Viele kennen solche Situationen. Oft ist das Zuhause nicht auf die neue Lebensrealität vorbereitet – obwohl genau hier die Pflege stattfinden soll. Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen lassen sich gezielt Barrieren abbauen und die Pflege erleichtern. Die Pflegekasse fördert solche Umbaumaßnahmen ab 2025 mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – eine sinnvolle Investition in Sicherheit und Lebensqualität.
Was gehört dazu?
Gefördert werden bauliche Veränderungen oder technische Hilfen, die den Alltag spürbar erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel:
- Treppenlifte oder Hublifte – um Höhenunterschiede sicher zu überwinden
- Türverbreiterungen – für mehr Bewegungsfreiheit mit Rollstuhl oder Gehhilfen
- Ebenerdige, barrierefreie Duschen – für mehr Sicherheit im Badezimmer
- Rollstuhlrampen – für einen stufenlosen Zugang zur Wohnung
- Abbau von Türschwellen – um Stürze zu vermeiden und Mobilität zu verbessern
Auch ein notwendiger Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden – etwa, wenn das bisherige Zuhause nicht mehr sinnvoll angepasst werden kann.
So stellen Sie den Antrag?
Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und sollte Folgendes enthalten:
- Eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Eine Begründung, warum diese Maßnahme erforderlich ist
- Ein aktueller Kostenvoranschlag
Je konkreter Sie erläutern, wie die geplante Anpassung die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert, desto besser. Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen – mit einer erweiterten Begründung oder ggf. ärztlichen Stellungnahme.
Gut zu wissen
- Der Zuschuss gilt je Maßnahme und je pflegebedürftiger Person – also z. B. auch für beide Elternteile separat.
- Bei veränderten gesundheitlichen Bedingungen kann die Förderung erneut beantragt werden.
- Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Pflegekasse beauftragt oder durchgeführt werden.
Barrierefreiheit schafft Freiraum
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, damit Pflege zu Hause gelingen kann. Die neue Förderhöhe ab 2025 mit bis zu 4.180 Euro bietet finanzielle Entlastung und echte Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance – für ein Zuhause, das mit den Bedürfnissen Ihrer Liebsten mitwächst.