Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI
Pflege zu Hause – wir unterstützen Sie
Kompetente Beratung für Ihre Sicherheit
Wer Angehörige zu Hause pflegt, leistet Großartiges – und das oft ohne fachliche Unterstützung. Damit Sie dabei nicht allein gelassen werden, gibt es den Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI. Dieser stellt sicher, dass Sie gut informiert sind und die Pflege bestmöglich organisiert ist.
Pflegequalität sichern – Leistungen erhalten
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der regelmäßige Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Termin halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Doch dieser Besuch ist weit mehr als eine Pflicht: Unsere Pflegeberaterinnen und -berater geben Ihnen wertvolle Tipps, helfen bei Herausforderungen und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Entlastung auf.
Beratungsbesuche sind ab dem Pflegegrad 2 verpflichtend.
Freiwillig
Halbjährlich
Vierteljährlich
Beratung mit Herz und Fachwissen
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt – ganz entspannt und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir unterstützen Sie dabei, die Pflege bestmöglich zu gestalten, damit Sie und Ihre Angehörigen sich sicher und gut versorgt fühlen.