Care-Blog

Große Entlastung für pflegende Familien
Teil 2 der Pflegereform 2025 startet!
Die Pflege zu Hause ist für viele Familien eine Herzensaufgabe – oft aber auch eine große Belastung. Mit dem zweiten Teil der Pflegereform 2025, der am 1. Juli 2025 startet, soll die Pflege zu Hause einfacher, flexibler und besser planbar werden. Besonders pflegende Angehörige bekommen dadurch mehr Luft zum Atmen.
Was genau ändert sich? Und welche Vorteile bringt das für Pflegebedürftige und ihre Familien? Das erfahren Sie hier – Schritt für Schritt erklärt.
Was gilt schon ab 1. Januar 2025?
Bevor Teil 2 startet, bringt schon der 1. Januar 2025 wichtige Verbesserungen:
Mehr Geld für Pflege
- Das Pflegegeld für Angehörige steigt um rund 4,5 %.
Beispiel: Pflegegrad 2 steigt von 332 € auf 347 € im Monat. - Die Pflegesachleistungen (für professionelle Pflege zu Hause) werden ebenfalls um 4,5 % angehoben.
Beispiel: Pflegegrad 2 steigt auf 796 €, Pflegegrad 5 auf ca. 2.299 €.
Mehr Unterstützung für den Alltag
- Der Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt oder Betreuung wird auf 131 € pro Monat erhöht.
- Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel werden bis 42 € pro Monat übernommen.
- Wer zu Hause umbaut (z. B. ein barrierefreies Bad), kann bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme bekommen.
Diese Anpassungen helfen Familien, Kosten besser zu decken und die Pflege zu Hause zu sichern.
Ab 1. Juli 2025 wird Pflege flexibler
Der zweite Teil der Reform bringt vor allem mehr Freiheit bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Das ist wichtig, wenn Angehörige mal eine Pause brauchen oder plötzlich verhindert sind.
- Ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bisher gab es getrennte Budgets. Das war kompliziert und oft nicht flexibel nutzbar. Ab Juli gilt: Es gibt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €. Familien können frei entscheiden, wofür sie es nutzen – ob für Ersatzpflege zu Hause oder für einen Kurzzeitplatz im Pflegeheim. - Längere Verhinderungszeit
Die mögliche Zeit für Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen pro Jahr verlängert. Das gibt pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten für Urlaub oder eine Auszeit. - Keine Wartezeit mehr
Bislang mussten Angehörige mindestens 6 Monate gepflegt haben, bevor sie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beantragen durften. Diese Vorpflegezeit fällt ab Juli weg – Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort. - Pflegegeld bleibt
Wenn Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird, läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter – eine wichtige finanzielle Absicherung.
Vorteile für pflegende Angehörige
Der zweite Teil der Reform bringt für Familien viele spürbare Vorteile:
- Mehr Flexibilität: Ob Kurzzeit- oder Ersatzpflege – Angehörige entscheiden, was gebraucht wird.
- Mehr Erholung: Längere Auszeiten sind möglich, ohne dass Pflegegeld verloren geht.
- Keine Hürden mehr: Die weggefallene Wartezeit macht spontane Pausen einfacher.
- Finanzielle Sicherheit: Pflegegeld läuft weiter, wichtige Kosten werden gedeckt.
Vorteile für Pflegebedürftige, die zu Hause leben
Auch Menschen, die zu Hause gepflegt werden, profitieren:
- Bessere Versorgung im Notfall: Wenn die Pflegeperson ausfällt, gibt es schnell Ersatz.
- Weniger Stress: Ein flexibles Budget macht Planung einfacher.
- Längeres Wohnen zu Hause: Zuschüsse und Pflegegeld sichern den Verbleib in den eigenen vier Wänden.
Mehr Luft für pflegende Familien
Die Pflegereform 2025 bringt dringend nötige Verbesserungen. Besonders der zweite Teil ab 1. Juli hilft pflegenden Angehörigen, sich zu erholen und die Pflege besser zu organisieren. Mehr Geld, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie machen die Pflege zu Hause planbarer und sicherer.
Tipp: Wer Unterstützung braucht, kann sich schon jetzt informieren. So wird keine Leistung übersehen – und die Entlastung kommt da an, wo sie gebraucht wird: in den Familien.